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Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen

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Inhalt: Gentechnik und Risikobewertung

Anbau und Verkauf von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) sind in der EU und in Deutschland streng reguliert. Ob GVO – gegenwärtig vor allem Pflanzen – für Versuchszwecke freigesetzt oder für den Anbau und/oder die Verwendung als Lebens- und Futtermittel zugelassen werden können, knüpft sich nach europäischen Recht an eine detaillierte Prüfung der potentiellen Risiken für Mensch und Umwelt.

Das JKI prüft als stellungnehmende Behörde in diesem Rahmen die Zulassungsanträge (wissenschaftliche Dossiers). In Deutschland koordiniert das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) federführend die Bewertung und zieht dabei weitere Institutionen und Bundesbehörden hinzu. Auch Feldversuche müssen auf nationaler Ebene durch das BVL zugelassen werden. Antragsprüfungen auf Vermarktung (Inverkehrbringen) knüpfen sich unter Beteiligung aller Mitgliedstaaten an ein europaweites Zulassungsverfahren, das zusammenfassend durch die Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) geleitet wird.

Anbau von gentechnisch veränderte Pflanzen (GVP) in Europa und Deutschland:
Anfang 2023 sind in Europa 90 gentechnisch veränderte Pflanzen registriert und für die Einfuhr als Lebens- bzw. Futtermittel in die EU zugelassen. Allerdings wird allein der schädlingsresistente Bt-Mais MON810 umfangreich angebaut. Der Großteil der Anbauflächen befinden sich in Spanien, kleinere Anbauflächen gibt es in Portugal.

Bt-Mais MON810: Bt-Mais bildet ein insektizides Protein, das Schadinsekten wie die Larven des Maiszünslers tötet, wenn diese vom Bt-Mais fressen. Das Gen zum Protein stammt aus dem Bodenbakterium Bacillus thuringiensis (Bt). Das Protein besitzt enges Wirkspektrum. Sein Verzehr ist für Säugetiere unbedenklich.

In Deutschland und vielen EU Ländern findet derzeit kein Versuchs- oder kommerzieller Anbau von GVP statt. Aktuelle Statistiken finden sich im Standortregister des BVL.