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Inhalt: Pflanzengesundheit im nationalen und internationalen Handel

Der Begriff Pflanzengesundheit fasst sämtliche Maßnahmen und Regelungen zusammen, die verhindern sollen, dass bisher nicht-heimische Schaderreger an Pflanzen oder Pflanzenerzeugnissen in die EU gelangen.

Diese können ohne natürliche Gegenspieler enorme Schäden in Land- und Forstwirtschaft verursachen sowie die Biodiversität und empfindliche Ökosysteme beeinträchtigen. Ein treibender Faktor für das Auftreten neuer Schadorganismen ist der weltweite Handel. Zudem lässt der Klimawandel wärmeliebende Arten in bislang kältere Gefilde vordringen.

Aufgrund der engen Handelsbeziehungen innerhalb der EU sind die rechtlichen Vorgaben zur Pflanzengesundheit für die Mitgliedsstaaten einheitlich geregelt. Internationale Standards geben die Rahmenbedingungen für phytosanitäre Schutzmaßnahmen vor. Diese Standards, wie beispielsweise die Auflagen für die Behandlung von Verpackungsholz, werden weltweit angewendet.

Detaillierte Informationen zu den rechtlichen Regelungen im JKI-Wissensportal

Risikoanalyse neuer Schadorganismen (Pest Risk Assesment, PRA)

Unsere Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler prüfen, welche Gefahren von Pilzen, Insekten, Viren und weiteren Schadorganismen ausgehen, bei denen eine Einschleppung nach Deutschland bzw. Europa möglich oder zu erwarten ist.
Dabei wird nach international anerkannten Vorgaben vorgegangen. Sie analysieren dabei die Lebensweise und das Vorkommen des Schadorganismus und stellen sich u.a. folgende Fragen:

  • Kann der pflanzenschädigende Organismus in unserem Klima überleben?
  • Findet er hier geeignete Wirtspflanzen vor?
  • Wird sein „Warenvehikel“, wie z.B. bestimmte Früchte oder Verpackungsholz, in nennenswertem Umfang gehandelt?

Auf Grundlage dieser Risikoanalyse werden Maßnahmen entwickelt, die verhindern sollen, dass neue Schadorganismen eingeschleppt werden und sich in Deutschland und der EU verbreiten können. Das umfasst auch die Tilgung bei aufgetretenem Befall.

Mehr Informationen zu ausgewählten Schadorganismen auf der Fachinstitutsseite AG unter

Koordination pflanzengesundheitlicher Maßnahmen in Deutschland

Das JKI ist die zuständige nationale Behörde für den fachlichen Informationsaustausch zwischen der EU-Kommission, den Mitgliedstaaten und den Pflanzenschutzdiensten der Bundesländer sowie ggf. weiteren beteiligten Behörden.

Bereits bekannte und geregelte Quarantäneschadorganismen werden durch die Pflanzenschutzdienste der Bundesländer regelmäßig überwacht. Dafür koordiniert das JKI die Prioritätensetzung bei den Erhebungen mit den Bundesländern und stellt Fachinformationen bereit.

Stellt der Pflanzenschutzdienst einen bisher unbekannten Schadorganismus fest, prüft das JKI in seiner Funktion als Nationales Referenzlabor diesen Befund. Bestätigt sich der Verdacht, beurteilen wir mittels Risikoanalyse dessen Gefährlichkeit für Pflanzen in der EU und entwickeln entsprechende Schutzmaßnahmen. Diese legen z.B. fest, wie bei einem Befall mit dem unbekannten Organismus vorgegangen werden muss.

Was tun bei Verdacht auf eingeschleppte Schadorganismen?

Besteht der Verdacht, dass pflanzliche Ware mit einem eingeschleppten Schadorganismus befallen ist, muss dies dem Pflanzenschutzdienst des Bundeslandes gemeldet werden. Das gilt für bereits bekannte, jedoch bislang nicht oder nur begrenzt in der EU auftretende Schadorganismen (sog. Quarantäneschadorganismen) wie auch für Schaderreger, die vollkommen neu nach Deutschland oder in die EU eingeschleppt wurden. Die jeweiligen Ansprechpartner und weiterführende Informationen zum Thema finden Sie im Wissensportal "Pflanzengesundheit" des JKI.

Zu diesen Meldungen ist jede Bürgerin und jeder Bürger verpflichtet. Das gilt besonders für Personen, die beruflich oder gewerblich mit Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen bzw. Holzverpackungsmaterial zu tun haben. Dazu zählen u. a. Pflanzenzüchter, Gärtnereien, Baumschulen, aber auch wissenschaftliche Einrichtungen, amtliche und private Berater oder Untersuchungslabore.

Fachliche Begleitung pflanzengesundheitlicher Maßnahmen in der EU und international

Einheitliche, möglichst weltweit gültige Standards sind notwendig, um pflanzengesundheitliche Probleme zu lösen. Als Ansprechpartner für Pflanzengesundheit vertritt das JKI die Bundesrepublik Deutschland fachlich in internationalen Gremien.
So sind unsere Wissenschaftler/innen z. B. in den Ständigen Ausschüssen der EU-Kommission für Pflanzengesundheit, Vermehrungsmaterial von Obst- und Zierpflanzen und damit verbundenen Expertengruppen vertreten, der Europäischen und Mediterranen Pflanzenschutzorganisation (EPPO) oder den Beratungen zum Internationalen Pflanzenschutzübereinkommen (IPPC).

Unsere Forschung generiert dabei das Wissen, das für die Entwicklung verbindlicher pflanzengesundheitlicher EU-Regelungen erforderlich ist. Diese Regelungen haben direkte Auswirkungen auf die Grenz- und Binnenkontrollen in Deutschland und der EU bei der Einfuhr, dem Export oder dem innereuropäischen Handel mit Pflanzen und Pflanzenprodukten. Erzeuger und Händler sind verpflichtet, die Bestimmungen einzuhalten.

"Plant Health - rules for passengers"

Informationsvideo der europäischen Kommission zum Thema "Pflanzengesundheit" für Reisende.

"Pflanzen im Internet kaufen"

Warum das Pflanzengesundheitszeugnis so wichtig ist - Informationsvideo.