Suche::

Loading

Das Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen, Julius Kühn-Institut (JKI) ist eine Forschungseinrichtung des Bundes und eine selbständige Bundesoberbehörde mit Sitz in Quedlinburg. Das JKI hat 1200 Mitarbeiter, davon rund 250 Wissenschaftler, in Quedlinburg, Braunschweig, Berlin und Kleinmachnow sowie an den Standorten Bernkastel-Kues, Darmstadt, Dresden-Pillnitz, Dossenheim, Groß Lüsewitz, Münster und Siebeldingen.

Außer den 15 Instituten gibt es Einheiten, die unterstützend arbeiten: das "Informationszentrum und Bibliothek" und die Zentrale Datenverarbeitung an vier Standorten des JKI sowie die Verwaltung.
Das JKI ist für das Schutzziel Kulturpflanze in seiner Gesamtheit zuständig. Diese Zuständigkeit umfasst die Bereiche Pflanzengenetik, Pflanzenbau, Pflanzenernährung und Bodenkunde sowie Pflanzenschutz und Pflanzengesundheit. Damit kann das JKI ganzheitliche Konzepte für den gesamten Pflanzenbau, für die Pflanzenproduktion bis hin zur Pflanzenpflege entwickeln.

Als Bundesoberbehörde sind die Aufgaben des JKI gesetzlich festgelegt.

Gesetzliche Aufgaben

Das Julius Kühn-Institut berät die Bundesregierung zu allen Fragen mit Bezug zu Kulturpflanzen. Eine weitere Hauptaufgabe ist die Wahrnehmung der ihm per Gesetz zugewiesenen hoheitlichen Aufgaben.
Das JKI nimmt insbesondere folgende gesetzliche Aufgaben wahr:

  • Beratung der Bundesregierung, insbesondere des BMELV
  • Bewertung der Widerstandsfähigkeit der Kulturpflanzen und Kulturpflanzensorten gegen Schaderreger und abiotische Schadensfaktoren
  • Wissenschaftliche Bewertung des Wirksamkeitsbereichs von Pflanzenschutzmitteln und Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffen (Wirksamkeit, Phytotoxizität, Nachbaufragen, Resistenz und Resistenzmanagement) sowie der Auswirkungen von Pflanzenschutzmitteln und ihren Wirkstoffen auf Bienen, Antagonisten von Schadorganismen und Bodenorganismen auf der Agrarfläche im Rahmen des nationalen Zulassungsverfahrens für Pflanzenschutzmittel und der EU-Wirkstoffprüfung
  • Erarbeitung nationaler und internationaler pflanzengesundheitlicher Regelungen, Leitlinien und Normen einschließlich Mitwirkung in den zuständigen Gremien (EG, EFSA, EPPO, IPPC)
  • Stellungnahmen zu Anträgen auf Freisetzung und für das Inverkehrbringen von GVO
  • Prüfung von Pflanzenschutzgeräten einschl. Beurteilung der Abdrift mindernden und Pflanzenschutzmittel einsparenden Eigenschaften, Erarbeitung von Normen für Pflanzenschutzgeräte, Mitwirkung bei der Einführung gesetzlicher Regelungen für Pflanzenschutzgeräte in Europa

Die gesetzlichen Aufgaben sind im Pflanzenschutzgesetz (§ 33 in Verbindung mit § 2 PflSchG), dem Gentechnikgesetz, dem Chemikaliengesetz und in hierzu erlassenen Rechtsverordnungen niedergelegt.