Arbeitsgruppe Normensetzung
Zum Schutz vor der Ein- und Verschleppung von Schadorganismen werden vielfältige Vorsorgemaßnahmen durchgeführt wie z.B. Inspektionen bei Im- und Export, Handelsbeschränkungen und Einfuhrverbote oder aber Kennzeichnungs- und Produktionsauflagen. Diese Maßnahmen basieren auf Rechtsvorschriften sowie internationalen Übereinkommen und Standards, die kontinuierlich an neue Risiken, aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse und veränderte politische Rahmenbedingungen angepasst werden müssen.
Aufgrund der grenzüberschreitenden Auswirkungen von Rechtsvorschriften und Standards besteht eine sehr intensive Zusammenarbeit zwischen Expertengremien der Europäischen Union, der Pflanzenschutzorganisation für Europa und den Mittelmeerraum (EPPO) und dem Sekretariat der Internationalen Pflanzenschutzkonvention (IPPC-Sekretariat) der Organisation für Ernährung und Landwirtschaft der Vereinten Nationen (FAO). Das Institut wirkt in diesen Gremien mit. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Entwicklung von verbindlichen EU-Regelungen in den Ständigen Ausschüssen der EG-Kommission für Pflanzengesundheit, Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten sowie Vermehrungsmaterial von Zierpflanzenarten. Mitarbeiter des Instituts sind im Auftrag des BMELV regelmäßig in diesen drei Ausschüssen tätig.

