Pflanzenschutzgeräte
Die gesetzlichen Grundlagen für das Inverkehrbringen und das Verwenden von Pflanzenschutzgeräten haben sich mit dem Gesetz zur Neuordnung des Pflanzenschutzrechts vom 6.2.2012 geändert. Das Prüfungsangebot des Instituts für Anwendungstechnik im Pflanzenschutz wird daher zur Zeit überarbeitet.
Weiterhin gibt es eine freiwillige Prüfung, wobei die Geräte oder Geräteteile wie z.B. die Düsen anerkannt werden. Außerdem wird im JKI noch im Rahmen des Europäischen Netzwerks zum Testen Landwirtschaftlicher (Agrikultureller) Maschinen (ENTAM) geprüft. Auch führt das JKI Prüfungen durch, mit denen festgestellt wird, inwieweit die Geräte Pflanzenschutzmittel einsparen.
Ähnlich wie die Halter von Kraftfahrzeugen müssen auch die Halter von Pflanzenschutzgeräten ihre Geräte in regelmäßigen Abständen von Fachleuten in Kontrollwerkstätten überprüfen lassen (Kontrolle), damit sie weiter damit arbeiten dürfen.
