Geschichte des Julius Kühn-Instituts, des Bundesforschungsinstituts für Kulturpflanzen (JKI)
Anfänge
- 1880 – Anregung vom „Deutschen Landwirtschaftsrat“ an den Reichskanzler zur Schaffung einer „Reichszentrale zur Beobachtung und Vertilgung der die Kulturpflanzen schädigenden Insekten und Pilze“.
- 1897 – am 24. März beantragte der Abgeordnete und praktische Landwirt Dr. Schultz-Lupitz im Reichstag wegen der alljährlichen Schäden in der Land- und Forstwirtschaft durch Krankheiten und Schädlinge der Kulturpflanzen und wegen der Bedeutung bestimmter Bakterien (u. a. für den Boden) eine Initiative zur Schaffung einer „landwirtschaftlich-technischen Reichsanstalt für Bakteriologie und Phytopathologie“. Dieser Antrag wurde aber auf die Etatverhandlungen des nächsten Jahres vertagt.
- 1898 – am 28. Januar wurde im Reichstag der ein Jahr zuvor vertagte Antrag zur Gründung einer solchen Reichsanstalt erneut behandelt. Dieses Datum gilt als die eigentliche „Geburtstunde“ des Julius Kühn-Instituts, des Bundesinstituts für Kulturpflanzen (JKI)
Das Gesundheitsamt, wie die Behörde schon seit ihrer Gründung 1876 synonym genannt wurde (erst 1918 in „Reichsgesundheitsamt“ umbenannt), hatte 2400 Mark gefordert für einen „botanisch ausgebildeten Hilfsarbeiter“, der nicht nur die Lebensmitteluntersuchungen, sondern auch die botanischen Arbeiten für das Arzneibuch und die Ausnutzung von Pflanzen aus den Schutzgebieten erledigen, sowie auf dem Gebiet des Pflanzenschutzes tätig sein sollte.
Bereits 4 Wochen später, am 25. Februar 1898, trat im „Kaiserlichen Gesundheitsamt“ eine Kommission aus Vertretern von Wissenschaft und Praxis zusammen, um über die geplante Gründung, wenn auch zunächst nur als „Biologische Abteilung“ am Gesundheitsamt, zu beraten und eine erste Denkschrift zu erstellen. Diese Denkschrift, welche in acht Punkten die Aufgaben der künftigen Forschungsanstalt formulierte, wurde Teil des „Gesetzes betreffend die Feststellung eines Nachtrags zum Reichshaushaltsetat für das Rechnungsjahr 1898“.
Für die Errichtung einer „Biologischen Abteilung für Land- und Forstwirtschaft“ beim „Kaiserlichen Gesundheitsamt“ wurde dann sage und schreibe ein Betrag von 60.000 Mark vorgesehen. Nachdem die vorbereitenden Arbeiten mit dem beantragten „technischen Hilfsarbeiter“, nach heutiger Sicht – wissenschaftlicher Mitarbeiter - , im selben Jahr begannen, umfasste diese Abteilung 1899 schon vier Laboratorien mit 16 Zimmern im neu erbauten Gebäude des „Kaiserlichen Gesundheitsamtes“ in der Klopstockstrasse in Tiergarten.
Die Eingliederung erfolgte deshalb in dieses Amt, weil dort schon seit zehn Jahren, die nunmehr zu übernehmenden Aufgaben, wie die „Bekämpfung der Reblaus“, wahrgenommen wurden. Die „Biologische Abteilung“ sollte:
- die Lebensbedingungen der tierischen und pflanzlichen Schädlinge der Kulturpflanzen untersuchen und Grundlagen für deren Bekämpfung gewinnen
- die durch anorganische Einflüsse hervorgerufenen Schädigungen an Kulturpflanzen erforschen Nützlingsforschung betreiben
- Untersuchungen über die Bedeutung der Mikroorganismen für die Landwirtschaft durchführen
- Krankheiten der Bienen erforschen
- Sammeln statistischen Materials über das Auftreten von Pflanzenkrankheiten im In- und Ausland
- Vermittlung schwer zugänglicher Literatur (insbesondere des Auslands)
- Veröffentlichung gemeinverständlicher Schriften und Flugblätter über Pflanzenkrankheiten
- Ausbildung von Sachverständigen
Abteilungsleiter wurde der Geheime Regierungsrat Prof. Dr. ALBERT BERNHARD FRANK. Für Freilandversuche wurde ein Versuchsfeld in Dahlem auf dem Gelände der „Königlich-Preußischen-Domäne“ hier an der heutigen Königin-Luise-Straße 19 zunächst gepachtet. Im Mai 1898 wurde auf diesem Gelände der Bau eines Gewächshauses mit Isolierzellen und ein kleines Laboratoriumsgebäude beantragt und innerhalb nur eines Monats genehmigt.
Selbständige Reichsbehörde
- 1905 – die inzwischen stark gewachsene „Biologische Abteilung“ zog am 1. April diesen Jahres von der Klopstockstraße in das fertiggestellte und noch heutige Dienstgebäude hier in Berlin-Dahlem ein, nachdem sie vom Gesundheitsamt abgetrennt und als „Kaiserliche Biologische Anstalt für Land- und Forstwirtschaft“ (KBA) eine selbständige Reichsbehörde wurde. Der erste Direktor wurde Dr. R. ADERHOLD. Zunächst waren neben dem Direktor 11 Wissenschaftler und 14 technische Mitarbeiter vorgesehen.
- 1907 – am 1. August wurde der bisherige Leiter des „Bakteriologischen Laboratoriums“, der Geheime Oberregierungsrat Prof. Dr. JOHANNES BEHRENS Nachfolger im Amt von ADERHOLD.
- 1919 – durch Erlass des Reichswirtschaftsamtes vom 7.Januar wird der Name der Anstalt in „Biologische Reichsanstalt für Land- und Forstwirtschaft“ (BRA) geändert.
- 1920 bis 1933 war der Geheime Regierungsrat Prof. Dr. Dr. OTTO APPEL neuer Direktor. Die „Biologische Reichsanstalt“ war bis 1945 in 5 Abteilungen samt zugehörigen Dienststellen (Institute, Laboratorien) gegliedert.
- 1933 – der Parteigenosse Oberregierungsrat Dr. EDUARD RIEHM wird neuer Direktor der BRA
Neuorganisation nach 1945
- 1945 – nach dem „Zusammenbruch“ des Deutschen Reiches wurden im Mai des gleichen Jahres die Dahlemer Dienststellen vorbehaltlich einer späteren Regelung zunächst dem Berliner Magistrat unter der neuen Bezeichnung „Biologische Anstalt für Land- und Forstwirtschaft“ unterstellt.
- 1945 – im Juli wird Prof. Dr. OTTO SCHLUMBERGER neuer Direktor, nachdem der „braune“ RIEHM die Leitung verloren hatte.
- 1945 – am 17. Dezember wurden die in der britischen Zone gelegenen Dienststellen der neu errichteten „Biologischen Zentralanstalt des Nordwestdeutschen Gebietes“ – später der „US und britischen Zone“, dann des „Vereinigten Wirtschaftsgebiets“ in Braunschweig unterstellt. Leiter wurde der 65-jährige Prof. Dr. Gustav Gassner, der die Außenstelle Braunschweig bereits in den zwanziger Jahren als Arbeitsgemeinschaft mit der Biologischen Reichssanstalt gegründet hatte. Er war gleichzeitig Professor für Botanik in Braunschweig. Gassner war 1933 eigentlich als neuer Präsident der Biologischen Reichsanstalt vorgesehen. Er war jedoch nicht Parteimitglied der NSDAP und war 1933 wegen seiner politischen Haltung und seiner Opposition gegen eine Berufung Hitlers zum Hochschulassistenten aus dem braunschweigischen Staatsdienst entlassen worden.
- 1946 – im Januar erfolgte die Unterstellung des in Dahlem verbliebenen Teils der früheren BRA samt allen in der sowjetischen Besatzungszone (SBZ) gelegenen Zweigstellen bis 1949 als „Biologische Zentralanstalt für Land- und Forstwirtschaft“ (BZA) der „Deutschen Wirtschafts-Kommission“, Hauptabteilung Land und Forst in Ostberlin. Ihr Zuständigkeitsbereich war auf Berlin und die sowjetische Besatzungszone „beschränkt“.
- 1949 – die Teilung Berlins nach der Blockade der Westsektoren durch die Sowjets führte im Mai zur „Spaltung“ der BZA. Auf Anweisung des Magistrats von Berlin wurde das Hauptgebäude der BZA beschlagnahmt und der neugegründeten „Freien Universität“ zur Verfügung gestellt. Die sich auf dem Gelände befindliche „Villa“ wurde „Notquartier“ der BZA. SCHLUMBERGER, ein Teil der Mitarbeiter und mehrere zentrale Einrichtungen siedelten daraufhin nach Ostberlin über.
Die BZA in Kleinmachnow wurde dann von den ehemaligen Dahlemer Mitarbeitern zum Zentrum für den Pflanzenschutz in der sowjetischen Besatzungszone ausgebaut. Der andere Teil der Mitarbeiter verblieb in Berlin-Dahlem. Prof. Dr. H. RICHTER übernahm die Leitung des Dahlemer Anstaltsteils. Gespräche in den westlichen Besatzungszonen über eine Rechtsnachfolge der BRA führen zum Aufbau einer „Biologischen Zentralanstalt“ in Braunschweig. Es wurde ein Zusammenschluss des in Dahlem verbliebenen Teils der BZA mit der BZA in Braunschweig erörtert. Präsident Prof. Dr. G. GASSNER (Braunschweig) und Direktor Prof. Dr. H. RICHTER (Berlin) verhandeln mit dem Regierenden Bürgermeister ERNST REUTER.
- 1950 – Überführung der BZA in Braunschweig in die Verwaltung des Bundes und unter dem Namen „Biologische Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft (BBA).
- 1952 – Neuorganisation der „Biologischen Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft“ unter Einbeziehung der „Biologischen Zentralanstalt für Land- und Forstwirtschaft“ in Berlin-Dahlem aufgrund eines Erlasses vom 7. Juli 1952 des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft (BML).
- 1952 – am 23. September Ernennung von Prof. Richter, dem bisherigen Präsidenten der BZA in Dahlem, zum ersten Präsidenten der jetzt vereinigten Biologischen Bundesanstalt in Berlin und Braunschweig.
- 1968 – das neue Pflanzenschutzgesetz beauftragt die BBA mit der obligatorischen Prüfung von Pflanzenschutzmitteln, die sie fakultativ schon seit dem Pflanzenschutzgesetz von 1937 prüfte, de facto bereits seit den 20iger Jahren. Der Status der BBA als selbständige Bundesoberbehörde wird in dem Gesetz bestätigt.
- 1991 – Wiedereingliederung der BZA-Kleinmachnow in die BBA
- 2002 – Aus der BBA wurde die Abteilung für Pflanzenschutzmittel mit zwei Fachgruppen herausgelöst und in das neue Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) überführt. Nur die Fachgruppe für Geräteprüfung blieb bei der BBA. Damit war die BBA auch nicht mehr die Zulassungsbehörde für Pflanzenschutzmittel. Das Julius Kühn-Institut prüft heute deren Wirksamkeit, die Bienenverträglichkeit, die Pflanzenverträglichkeit sowie die praktische Anwendung und den Nutzen.
Neue Struktur, neuer Name seit 2008
Zum 1. Januar 2008 wurden im Rahmen einer Neustrukturierung der Forschungsanstalten im Geschäftsbereich des zuständigen Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz mehrere Institutionen zusammengelegt. Die BBA wurde zusammen mit der 1991 gegründeten Bundesanstalt für Züchtungsforschung (BAZ) an Kulturpflanzen und zwei Instituten der nach dem zweiten Weltkrieg gegründeten Bundesforschungsanstalt für Landwirtschaft (FAL) zum Julius-Kühn-Institut, zum Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen zusammengelegt. Leiter ist der bisherige Präsident der BBA, Präsident und Professor Dr. GEORG F. BACKHAUS. Hauptsitz wurde Quedlinburg.



