Anbaubegleitendes Monitoring der Umweltwirkungen gentechnisch veränderter Pflanzen im Agrarökosystem - Strategieentwicklung und Koordinierung
Die EU-Richtlinie 2001/18/EC schreibt die Durchführung eines „Monitoring“ der Wirkung gentechnisch veränderter Organismen (GVO) auf die Umwelt und den Menschen vor, das u.a. den Anbau von gentechnisch veränderten (GV) Pflanzen begleitet. Das Gentechnikgesetz setzt diese Vorgaben in deutsches Recht um.
Das Monitoring soll als "Frühwarnsystem" für unvorhergesehene Auswirkungen des Anbaus von GV Pflanzen dienen und gegebenenfalls verbliebene Unsicherheiten der Risikobewertung klären, die mit zeitlich und räumlich begrenzten Versuchen nicht abschließend beurteilt werden konnten. Es sind mögliche negative Auswirkungen zu erfassen, die entweder direkt oder indirekt auftreten können - z.B. durch Wechselwirkungen der GV Pflanzen mit Nützlingen und Schaderregern auf der Anbaufläche oder auch in benachbarten Feldern und Biotopen.
Diese allgemeinen Ziele müssen für eine bestimmte Kulturpflanze mit einem oder mehreren Transgenen in ein konkretes Monitoringkonzept umgesetzt werden. Neben der Entwicklung neuer Erhebungsmethoden können auch bereits etablierte Strukturen in ein GVO-Monitoring eingebunden werden. Es gilt, effiziente und praxisgerechte Strukturen für eine Routinebeobachtung als Element des Risikomanagements von GVO zu etablieren.
Strategieentwicklung
Forschungsverbünde
Seit 2001 beteiligt sich das JKI an und/oder koordinierte verschiedene Forschungsverbünde, die Methoden und Strategien für ein GVO-Monitoring entwickelten. Neben der Ausarbeitung von Erhebungsmethoden sowie der Erfassung möglicher Datenquellen für Umweltwirkungen durch GVO wurden vorhandene Strukturen für das landwirtschaftliche Risikomanagement untersucht.
Tagungen
Das JKI arbeitet, die Komplexität der Thematik des GVO-Monitoring auch durch internationale Fachtagungen auf und nimmt Bezug auf aktuelle Entwicklungen. Eine Reihe durch das Institut für Sicherheit in der Gentechnik bei Pflanzen organisierter internationaler Workshops widmet sich insbesondere der Frage, wie unvorhergesehene und langfristige GVO-Effekte im Rahmen des GVO-Monitoring methodisch erfasst und in Entscheidungsprozesse integriert werden können.
Koordinierung
Auf der 72. Arbeitssitzung des Deutschen Pflanzenschutzdienstes wurde die Gründung der Arbeitsgruppe "Anbaubegleitendes Monitoring gentechnisch veränderter Pflanzen im Agrarökosystem" unter Federführung der Biologischen Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft (BBA), jetzt JKI, beschlossen und erfolgte im April 1999. Der Arbeitsgruppe gehören Experten verschiedener JKI-Institute, der Pflanzenschutzdienste, des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), des Bundesamtes für Naturschutz (BfN), des Bundessortenamtes (BSA), der Sortenüberwachung und Sortenberatung der Länder, des Bundesverbandes Deutscher Pflanzenzüchter (BDP), des Verbandes Deutscher Landwirtschaftlicher Untersuchungs- und Forschungsanstalten (VDLUFA), des Instituts für Zuckerrübenforschung (IfZ), der universitären und außeruniversitären öffentlichen Forschung an. Ein Vertreter des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) nimmt an den Sitzungen teil.
Zielsetzung der Arbeitsgruppe war es, ein tragfähiges Konzept für die Erfassung der Wirkung von GV Pflanzen auf das Agrarökosystem im Rahmen des anbaubegleitenden Monitoring zu entwerfen. Besondere Anforderungen an die Methodik stellt das Erfassen langfristiger, indirekter Veränderungen aufgrund der Wirkung von GV Pflanzen dar. Hierbei ist die Vernetzung verschiedener Informationsträger (Behörden, Verbände etc.) erforderlich, da sowohl Informationen als auch Kompetenzen für die umfassende Beurteilung nicht frei verfügbar sind.
Die Arbeitsgruppe bietet den verschiedenen Akteuren ein Forum, um über die Entwicklungen, Möglichkeiten und Notwendigkeiten bei der praktischen Umsetzung des GVO-Monitoring zu informieren und zu diskutieren. Die Arbeitsgruppe tagt bei Bedarf etwa jährlich.
