Institut für Anwendungstechnik im Pflanzenschutz
Leiter: Dr.-Ing. Heinz Ganzelmeier
Pflanzenschutzgeräte müssen in Deutschland gesetzliche Vorschriften erfüllen. Hersteller, Importeure oder Vertriebsunternehmer haben deshalb, noch bevor sie ihre Pflanzenschutzgeräte auf den Markt bringen, dem Julius Kühn-Institut gegenüber eine Erklärung abzugeben, dass ihre Gerätetypen die gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Das Institut für Anwendungstechnik im Pflanzenschutz prüft diese Erklärungen anhand der eingereichten Unterlagen und trägt die Geräte, die die gesetzlichen Anforderungen erfüllen, in die Pflanzenschutzgeräteliste ein. In Zweifelsfällen kann das Julius Kühn-Institut die Geräte anfordern, prüfen und gegebenenfalls die Eintragung in die Pflanzenschutzgeräteliste löschen.
Hersteller können auch freiwillig die Eignung ihrer Geräte prüfen lassen. Dabei werden Prüfstandsmessungen und Praxiseinsätze durchgeführt. Das Institut bietet zusätzlich Prüfverfahren zur Beurteilung der verlustmindernden Eigenschaften von Geräten hinsichtlich Abdriftminderung und Einsparung von Pflanzenschutzmitteln an. Wird eine Abdriftminderung von mehr als 50/75/90/99 % oder eine Pflanzenschutzmitteleinsparung von mehr als 15/30/45 % nachgewiesen, kann eine Eintragung in die entsprechende Klasse des Verzeichnisses „Verlustmindernde Geräte“ erfolgen. Diese Einstufung ist von zunehmender Bedeutung, da z. B. auch die Anwendungsbestimmungen für Pflanzenschutzmittel darauf Bezug nehmen.
Das Institut für Anwendungstechnik im Pflanzenschutz koordiniert auch die Prüfung der in Gebrauch befindlichen Pflanzenschutzgeräte, die Durchführung dieser Prüfungen wird von den Ländern organisiert. Bei der Erstellung von EN-/ISO-Normen arbeitet das Institut in allen Projekten zur Geräteprüfung mit; außerdem führt das Institut prüfungsbegleitende Forschungen und Untersuchungen anwendungstechnischer Fragestellungen durch.
Aufgabenfelder und Forschungsgebiete:
Erklärungsverfahren, Listung, Mitwirkung bei der Zulassung
- Bewertung und Prüfung von Pflanzenschutzgeräten hinsichtlich der Einhaltung gesetzlicher Anforderungen; Führen der Pflanzenschutzgeräteliste
- Mitwirkung bei der Harmonisierung technischer Regelwerke für Pflanzenschutzgeräte auf europäischer und internationaler Ebene
Geräteprüfung
- Prüfung von Pflanzenschutzgeräten hinsichtlich Abdriftminderung und Pflanzenschutzmitteleinsparung sowie deren Eintragung in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte
- Entwicklung und Fortschreibung von Anforderungen und Verfahren der Prüfung von Pflanzenschutzgeräten
- Mitwirkung bei der Einführung EU-weiter gesetzlicher Regelungen für die Prüfung sowohl von neuen als auch von im Gebrauch befindlichen Pflanzenschutzgeräten sowie zum Einsatz von Luftfahrzeugen
- Untersuchungen zu gerätetechnischen Innovationen zur Minderung der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln und des Risikos im Pflanzenschutz als Beitrag zum „Nationalen Aktionplan zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln“ (NAP)
Bewertung von Pflanzenschutzmitteln
Pflanzenschutzverfahren
- Untersuchungen zum Luftfahrzeugeinsatz im Weinbau und Forst sowie zur Aktualisierung der "Guten fachlichen Praxis im Pflanzenschutz"
- Reduzierung der Pflanzenschutzmittelaufwandmenge durch Anpassung an die Laubdichte im Obstbau

