Wirksamkeit von Pflanzenschutzmitteln
Wissenschaftliche Bewertung des Wirksamkeitsbereichs von Pflanzenschutzmitteln, Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffen und von Biozidprodukten (Wirksamkeit, Phytotoxizität, Nachbaufragen, Resistenz und Resistenzmanagement) sowie der Auswirkungen von Pflanzenschutzmitteln und ihren Wirkstoffen auf Bienen, Antagonisten von Schadorganismen und Bodenorganismen auf der Agrarfläche und im Vorratslager im Rahmen des nationalen Zulassungsverfahrens für Pflanzenschutzmittel und der EU-Wirkstoffprüfung
Pflanzenschutzmittel werden nach strengen, international abgestimmten wissenschaftlichen Kriterien bewertet und zugelassen. Das Julius-Kühn-Institut (JKI) führt gemäß § 15 ff. des Pflanzenschutzgesetzes im Rahmen des Prüfungs- und Zulassungsverfahrens für Pflanzenschutzmittel sowie der EU-Wirkstoffprüfung die wissenschaftliche Risikobewertung der Pflanzenschutzmittel und ihrer Wirkstoffe im Prüfbereich Wirksamkeit durch. Dieser Prüfbereich zeichnet sich durch folgende Einzelprüfmerkmale aus:
Bei der Prüfung der Wirksamkeit muss der Antragsteller belegen, dass das Pflanzenschutzmittel gegen den beantragten Schadorganismus hinreichend wirksam ist. Ziel ist es, so wenig wie möglich und nur die tatsächlich für die Wirksamkeit erforderliche Mittelmenge zur Zulassung zu empfehlen, um jedes unnötige Ausbringen von Pflanzenschutzmitteln und damit jede unnötige Belastung für Verbraucher und Umwelt zu vermeiden.
Unerwünschte Auswirkungen auf die zu schützenden Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse sind zu vermeiden. Falls tolerierbare Pflanzenschäden zu erwarten sind, empfiehlt das JKI risikoreduzierende Auflagen. Zu beachten sind hierbei auch die Qualitätseigenschaften von Erntegütern und die Qualität von Verarbeitungsprozessen. Die möglichen Auswirkungen von Pflanzenschutzmitteln auf Folgekulturen und auf Nichtzielorganismen werden vom JKI unter den Gesichtspunkten einer nachhaltigen Produktion, der Risikoreduzierung und der Reduktion der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln geprüft und bewertet. Die Honigbiene als Nutztier für Bestäubung und Honiggewinnung hat der Gesetzgeber schon seit 1950 unter besonderen Schutz gestellt (Bienenschutzverordnung). Pflanzenschutzmittel, mit denen Bienen bei der praktischen Anwendung in Kontakt kommen können, werden hinsichtlich der Auswirkungen auf Bienen auf der Grundlage international abgestimmter Richtlinien/Normen der OECD oder EPPO geprüft.
Die Resistenz oder Unempfindlichkeit von Schadorganismen gegenüber Pflanzenschutzmitteln kann erhebliche Auswirkungen auf den Bekämpfungserfolg haben. Aktuelle Beispiele sind die Minderwirkung von Insektiziden gegen den Rapsglanzkäfer oder den Apfelwickler. Geprüft werden die aktuelle Resistenzsituation und die mögliche Resistenzentwicklung von Schadorganismen gegen Pflanzenschutzmittel während des Zulassungsverfahrens. Gefordert wird ein Resistenzmanagement auf wissenschaftlicher Grundlage.
Die Bewertung des Nutzens eines Pflanzenschutzmittels wird erforderlich, wenn von diesem ein erhöhtes Risiko auf den Naturhaushalt ausgeht. Die Nutzensbewertung erfolgt in der Regel auf Veranlassung der Zulassungsbehörde, dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, in Form eines wissenschaftlichen Gutachtens und umfasst zum Beispiel den Anbauumfang der Kultur, die Ersetzbarkeit des Mittels, auch unter Berücksichtigung alternativer Maßnahmen, die Häufigkeit und Intensität des Auftretens des Schadorganismus, die Schadenswahrscheinlichkeit und die Gefahren für Umwelt- und Verbraucherschutz, die vom Schadorganismus ausgehen können. Ferner wird auch der Nutzen für den Verbraucher und für die Kulturlandschaft sowie der potenzielle Schaden bei Nichtzulassung bewertet.
Die wissenschaftliche Bewertung wird in den Instituten des JKI geleistet. Koordiniert werden diese Arbeiten im JKI durch eine Koordinierungsstelle. Die besondere Stärke liegt in der Verknüpfung von hoheitlichen Bewertungsaufgaben und Forschungsarbeiten. Eine sachgerechte Bewertung von Pflanzenschutzmitteln und die fundierte Weiterentwicklung von Prüf- und Bewertungsmethoden sind nur mit umfassenden Kenntnissen aus eigenen Forschungsarbeiten möglich. Zulassungsbegleitend wirkt das JKI in nationalen und internationalen Gremien mit, in denen die Prüf- und Bewertungsrichtlinien weiterentwickelt werden. Das JKI wirkt sowohl initiativ als auch begleitend bei der Fortentwicklung der Prüf- und Bewertungskriterien mit.
Pflanzenschutzgeräte und Pflanzenschutzmittel müssen aufeinander abgestimmt sein, wenn die Pflanzenschutzmaßnahmen effektiv und umweltschonend erfolgen sollen. Die Bereiche "Prüfung der Pflanzenschutzmittel" und "Geräteprüfung" im JKI arbeiten deshalb seit jeher eng zusammen. So stellt das Institut für Anwendungstechnik im Pflanzenschutz zum Beispiel Abdriftmessergebnisse zur Verfügung, die im Zulassungsverfahren für die Risikobetrachtungen zur Vermeidung des Eintrags von Pflanzenschutzmitteln in Oberflächengewässer benötigt werden.

