Arbeitsgruppe Risikoanalysen
Bevor ein potentieller Schadorganismus in ein neues Gebiet eingeschleppt wird, gibt es häufig keine spezifischen Informationen über das damit verbundene Risiko für Kulturpflanzen und natürliche Lebensräume. Für die Etablierung geeigneter Gegenmaßnahmen wie z.B. die Vorbeugung der Einschleppung oder Bekämpfungsmaßnahmen auf der Grundlage von Rechtsvorschriften müssen wissenschaftliche Belege für die Wirksamkeit möglicher Maßnahmen vorliegen.
Daher verpflichtet das Internationale Pflanzenschutzübereinkommen (IPPC) die Unterzeichnerstaaten zur Durchführung von Risikoanalysen. Gemäß Pflanzenschutzgesetz ist in Deutschland das JKI hierfür zuständig. Mit Hilfe der Risikoanalyse prüfen wir, ob ein neuer Schadorganismus eine ernsthafte Gefährdung für Deutschland und Europa darstellt. Bei der Durchführung der Risikoanalyse folgen wir internationalen Vorgaben (Standards). Für den fraglichen Organismus bewerten wir unter Berücksichtigung der Warenströme, seines Potentials zur Ansiedlung und Verbreitung die zu erwartenden Schäden hinsichtlich Ökonomie und Umwelt. Anhand des Ergebnisses der Risikoanalyse wird entschieden, ob Ausrottungs- oder Abwehrmaßnahmen gegen den Organismus gerechtfertigt sind. Berichte über Einschleppungen und Risikoanalysen veröffentlichen wir im Informationsportal Pflanzengesundheit, unter Schadorganismen.

