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Adresse

Julius Kühn-Institut (JKI) Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen

Königin-Luise-Straße 19
14195 Berlin


- Ansprechpartner -

Wissenschaftlicher Leiter
Strumpf, Dr. rer.nat. Thomas
Tel: 030 8304-2360
Fax: 030 8304-2303
thomas.strumpf@we dont want spamjki.bund.de
 
Technischer Leiter
Buchhorn, Dipl.-Ing. Roland
Tel: 030 8304-2028
Fax 030 8304-2029
roland.buchhorn@we dont want spamjki.bund.de

Versuchsfeld Berlin

Versuchsfeld Berlin

Das Versuchsfeld des Julius Kühn-Instituts in Berlin-Dahlem ist mit 7,1 Hektar das größte in einem urbanen Ballungsgebiet Deutschlands. Es wurde 1898 auf dem Gelände der Domäne Dahlem angelegt, direkt neben den neuen Gebäuden, das noch in Bau waren.

Der Boden hat eine Bodengüte zwischen 36 und 46 Bodenpunkten. Es handelt sich um lehmigen Sand, zum Teil Parabraunerde über einer mächtigen Tonschicht in zwei Meter Tiefe. Die mittlere Jahrestemperatur beträgt 8,8 °C, die durchschnittliche Niederschlagsmenge knapp 600 Millimeter. Die Höhe über Normalnull beträgt 45 Meter. Das Gelände ist eben mit leichter Neigung nach Südost. Die Gesamtversuchsfläche ist in 31 Schläge unterschiedlicher Größe eingeteilt. Alle Schläge sind an zum Teil befestigten Feldwegen gelegen, die insgesamt eine Fläche von 0,86 Hektar einnehmen. An jedem Schlag befinden sich Unterflurhydranten der Eigenwasser-Ringleitung.
Die Belastung mit Schadstoffen aus der Luft ist in Ballungsgebieten wie Berlin zwei- bis dreimal so hoch wie in ländlichen Gebieten, eine Problem für viele Kleingärten in Großstädten. Bereits vor 40 Jahren wurden Nähr- und Schadelemente zu Versuchszwecken aufgebracht und laufend in engem Raster dokumentiert. Die teilweise hohe Belastung der Versuchsflächen erlaubt hier auch Untersuchungen zum Transfer von Schwermetallen vom Boden in die Nutzpflanzen bzw. ins Grundwasser unter „worst-case“-Bedingungen. Arbeiten zur Minimierung der Schadstoffe in Lebens- und Futtermitteln dienen dem vorbeugenden Verbraucherschutz.
Auf dem Versuchsfeld werden Versuche nach Guter Fachlicher Praxis durchgeführt, die zurzeit folgende wissenschaftlichen Themenkomplexe bearbeiten:
 

  • Bewertung der Widerstandsfähigkeit von Kulturpflanzen gegen Schadorganismen (§ 33 Abs. 2 Nr. 7 Pflanzenschutzgesetz (PflSchG)
  • Erarbeitung und Bereitstellung von Wissen zu Schadensursachen und zur Biologie von Schadorganismen an Pflanzen  und Pflanzenerzeugnissen einschließlich der Krankheitsbilder und deren Ursachen (§ 33 Abs. 2 Nr. 2 PflSchG)
  • Diagnose von nichtparasitären Krankheiten an Kulturpflanzen (§ 33 Abs. 2 Nr. 2 PflSchG)
  • Untersuchungen zur Widerstandsfähigkeit von Kulturpflanzen gegen abiotische Schadursachen (§ 33 Abs. 2 Nr. 2 und Abs. 3 Nr. 2 PflSchG und § 6 Bundesbodenschutzgesetz BBodSchG)
  • Bewertung des Einflusses unterschiedlicher ackerbaulicher und Pflanzenschutzmaßnahmen auf die Bildung von Mykotoxinen in Ernteprodukten (§ 33 Abs. 2 Nr. 2 PflSchG)
  • Untersuchungen über Auswirkungen anthropogener Einflüssen auf Kulturpflanzen, Symbiosepartner und Schadorganismen (§ 33 Abs. 2 Nr. 7 PflSchG)
  • Nachsorge-Monitoring der Eintragspfade und des Verbleibs von anorganischen Pflanzenschutzmittelwirkstoffen (Kupfer, Schwefel) in Agrarökosystemen (§ 15 Abs. 1 Nr. 3 Buchstabe d; § 33 Abs. 2 Nr. 2 PflSchG)
  • Ausbreitung und Infektionsverlauf der Anthraknose an Lupinus angustifolius (§ 33 Abs. 2 Nr. 2 PflSchG)
  • Risikobewertung von Pflanzenstärkungsmitteln (§ 31a Abs. 1 PflSchG)
  • Untersuchungen zu Auswirkungen von Pflanzenschutzmitteln auf der Produktionsfläche (Reduktionsprogramm chemischer Pflanzenschutz (§ 33 Abs. 2 Nr. 6 PflSchG)
  • Erarbeitung von Strategien zur Erzeugung gesunden Saatguts unter Berücksichtigung von Sortenresistenz, Befallsstärke und alternativen Verfahren der Saatgutbehandlung (§ 33 Abs. 2 Nr. 2  PflSchG)
  • Nachsorge-Monitoring der Eintragspfade und des Verbleibs von Pflanzenschutzmitteln (§ 33 Abs. 2 Nr. 2 PflSchG)
  • Erarbeitung von Methoden für die Erfassung der Auswirkungen von Pflanzenschutzmittelrückständen in Sonderkulturen (§ 33 Abs. 2 Nr. 2 PflSchG in Verbindung mit § 33 Abs. 2 Nr. 6 PflSchG)
  • untersuchungen zur Schwermetallmobilität in Böden unter Berücksichtigung unterschiedlicher landwirtschaftlicher Produktionssysteme (§ 15 Abs. 2 Nr. 2 in Verbindung mit § 15 Abs. 1 Nr. 3 Buchstabe e, § 15 Abs. 3 PflSchG)
  • Erarbeitung von Methoden zur Bestimmung der Pflanzenverfügbarkeit agrarrelevanter Stoffe im Boden (§ 33 Abs. 2 und § 15 Abs. 1 PflSchG )