Quarantäneschadorganismen
Wissenschaftliche Risikoanalysen zu Quarantäneschadorganismen und neuen invasiven Arten mit Erarbeitung nationaler und internationaler Regelungen, Leitlinien und Normen hierzu, einschließlich Mitwirkung in den zuständigen Gremien (EG, EFSA, EPPO, IPPC)
Mit der zunehmenden internationalen Arbeitsteilung in der Pflanzenproduktion, der Globalisierung des Handels allgemein und dem weltweiten Tourismus haben auch die Risiken der Ein- und Verschleppung von Quarantäneschadorganismen und neuen invasiven Arten, die Schadenswirkungen auf Pflanzen haben, erheblich zugenommen.
Internationale Übereinkommen (IPPC, CBD) fordern Gegenmaßnahmen, die fachlich durch Risikoanalysen zu begründen sind und dem Vorsorgeprinzip gerecht werden. In der EU sind diese Maßnahmen harmonisiert. Die Integration der Beitrittsländer in dieses Regelwerk stellt neue Herausforderungen an das phytosanitäre Schutzsystem der EU. Der Beitrag des Julius-Kühn-Institutes (JKI) ergibt sich aus dem Pflanzenschutzgesetz in § 33 Abs. 2 Nr. 9.
Aufgrund internationaler Verpflichtungen zum Schutz vor grenzüberschreitenden Auswirkungen der Verschleppungen und der Handelsbeschränkungen besteht sowohl eine intensive nationale, europäische und internationale Zusammenarbeit in der Forschung zu den Faktoren der Risikoanalyse, bei der Durchführung der Risikoanalyse selbst als auch bei der Erarbeitung von nationalen und internationalen phytosanitären Standards.
Das JKI vertritt in pflanzengesundheitlichen Fragen fachlich die Bundesrepublik Deutschland in Gremien der Europäischen Gemeinschaft (Ständige Ausschüsse der EU-Kommission für Pflanzengesundheit, Vermehrungsmaterial von Obst- und von Zierpflanzen und damit verbundene Expertengruppen), der Europäischen Pflanzenschutzorganisation (EPPO) und des Internationalen Pflanzenschutzübereinkommens (IPPC). Besonders die aktive Mitarbeit des JKI bei der Entwicklung verbindlicher EG-Regelungen auf dieser Grundlage ist von unmittelbarer Bedeutung für die phytosanitären Grenz- und Binnenkontrollen in Deutschland und damit die Erzeuger und Händler von Pflanzen und Pflanzenprodukten.
Spezifische Nachweisverfahren für Quarantäneschadorganismen und neue invasive gebietsfremde Schadorganismen werden im JKI institutsübergreifend erarbeitet, in den europäischen Harmonisierungsprozess eingebracht und den zuständigen Behörden der Bundesländer zur Verfügung gestellt.
