Ein- und Verschleppung von Schadorganismen
Die Mitwirkung bei Bekämpfungs- und Überwachungsprogrammen sowie sonstigen Maßnahmen der Bundesländer und der EG zur Verhinderung der Ein- und Verschleppung von Schadorganismen ist eine dem JKI durch das Pflanzenschutzgesetz, ergänzt durch die Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über Mitteilungen, Angaben und Erhebungen zu Schadorganismen der Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse (AVV) zugewiesene Aufgabe.
Primär ist die Durchführung von Überwachungen und Maßnahmen eine Aufgabe der Bundesländer. Quarantänemaßnahmen sind aber nur dann wirksam und effizient, wenn alle beteiligten Behörden vergleichbar handeln und zeitnah Informationen, z. B. über das Auftreten von neuen Schadorganismen etc., austauschen. Dem wird durch die Verpflichtung der Mitgliedstaaten in der Richtlinie 2000/29/EG Art. 1 (4) Rechnung getragen, die vorsieht, eine nationale Informations- und Koordinationsstelle einzurichten; eine Funktion, die vom JKI wahrgenommen wird. Auch durch die Betriebe und den Handel (Einfuhr/Ausfuhr) wird immer wieder eine einheitliche Handhabung der Maßnahmen in den Ländern und EU-weit gefordert.
Das JKI plant und koordiniert das Monitoring zum Vorkommen von neuen oder Quarantäneschadorganismen, wertet es aus und agiert als Frühwarnstelle für das Auftreten von Quarantäneschadorganismen sowie für befallene Warensendungen. Wichtig ist hier auch die Aufklärung zahlreicher Einzelfälle, besonders dann, wenn ein Zusammenhang mit Sendungen von Pflanzen und Pflanzenprodukten aus und in das Ausland besteht.
Inspektionsleitlinien werden erarbeitet und Workshops für Inspektoren der Pflanzengesundheitskontrolle durchgeführt.
Informationen zum Nachweis des Schadorganismus und für die Zusammenarbeit der Diagnoselabore werden zur Verfügung gestellt und Referenzfunktionen entsprechend der AVV Meldungen sichergestellt.
Das Food und Veterinary Office (FVO) der EU-Kommission überprüft im Rahmen von Inspektionen die Einhaltung der EU-Regelungen. Die Planung und Durchführung in organisatorischer und inhaltlicher Hinsicht wird von Seiten des JKI realisiert.
