Experimentelle Freisetzung von gentechnisch veränderten Pflanzen und Mikroorganismen
Die Aufgaben des Instituts für die Sicherheit biotechnologischer Verfahren bei Pflanzen (SB) umfassen Fragen der Risikobewertung und des Monitoring von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) sowie der Koexistenz von Anbausystemen mit und ohne Verwendung von gentechnisch veränderten Pflanzen. Um den Beratungsbedarf der Bundesregierung auch in der Zukunft kompetent erfüllen zu können und in der Sicherheitsbewertung von GVO dem internationalen Stand zu entsprechen, ist es erforderlich, die Forschungstrends im Bereich der Grünen Gentechnik und hier insbesondere die Sicherheitsaspekte zu identifizieren sowie den sich daraus ergebenden Forschungsbedarf aufzuzeigen. Die eigene Forschung des Institutes ist darauf ausgerichtet, Wissen und Expertise abrufbereit für die Beratung des BMELV vorzuhalten. Diese Vorlaufforschung beinhaltet Untersuchungen im Labor, im Gewächshaus und fallweise auch im Freiland (experimentelle Freisetzungen). Hier gilt generell, dass die Freisetzungen der Erforschung von Sicherheitsaspekten in der Gentechnik bei Pflanzen dienen und dass sie ausschließlich mit Mitteln der öffentlichen Hand finanziert werden. Die experimentellen Freisetzungen werden auf einen aus fachlicher Sicht erforderlichen Umfang begrenzt.
