Forschung und Strategieentwicklung zur Sicherung der Koexistenz landwirtschaftlicher Produktionssysteme
Was bedeutet Koexistenz?
Unter „Koexistenz“ versteht man ein Nebeneinander von biologischem Landbau, konventioneller gentechnikfreier Landwirtschaft und Landwirtschaft unter Einsatz von gentechnisch veränderten Organismen (GVO).
Leitlinien der Europäischen Kommission zur Koexistenz
Am 23. Juli 2003 veröffentlichte die Europäische Kommission „Leitlinien für die Erarbeitung einzelstaatlicher Strategien und geeigneter Verfahren für die Koexistenz gentechnisch veränderter, konventioneller und ökologischer Kulturen“ (2003/556/EC*). Die Leitlinien zu den Koexistenzregelungen sollen das Nebeneinander der unterschiedlichen landwirtschaftlichen Anbauformen garantieren. Die Kommission hebt darin hervor, dass sich Koexistenzregelungen ausschließlich auf die wirtschaftlichen Aspekte und Konsequenzen des Anbaues konzentrieren sollen, da ökologische und gesundheitliche Aspekte bereits im Zulassungsverfahren der GVO berücksichtigt wurden. Es soll den Mitgliedstaaten überlassen bleiben, nationale Maßnahmen zur Koexistenz zu definieren und umzusetzen. Koexistenz ist allerdings nur dann möglich, wenn es keine Vermischung von Saatgut und Ernteprodukten aus den verschiedenen Produktionssystemen gibt. Für zufällige oder technisch unvermeidbare Einträge gentechnisch veränderter Organismen (GVO) in Lebens- und Futtermittel gilt seit 2004 ein europaweit einheitlicher Kennzeichnungsschwellenwert in Höhe von 0,9 % (1829/2003/EC). Für Saatgut steht ein solcher Schwellenwert nach wie vor aus.
In den Leitlinien der Europäische Kommission vom 13 Juli 2010 für die Erarbeitung einzelstaatlicher Koexistenz-Maßnahmen zur Verhinderung des unbeabsichtigten Vorhandenseins von GVO in konventionell und ökologisch erzeugten Kulturpflanzen (http://ec.europa.eu/food/food/biotechnology/docs/new_recommendation_en.pdf), die die Leitlinien aus dem Jahre 2003 ablösen, wird festgestellt, dass das Ziel von Koexistenz-Maßnahmen in Gebieten mit GVP-Anbau in der Verhinderung des unbeabsichtigten Vorhandenseins von GVO in anderen Produkten besteht. Daher wird es als angemessen betrachtet, dass Maßnahmen zur Verhinderung des unbeabsichtigten Vorhandenseins von GVO auf nationalem, regionalem oder lokalem Niveau erarbeitet werden sollen. Darüber hinaus sollen die Mitgliedsstaaten die Möglichkeit in Erwägung ziehen, unter bestimmten ökonomischen und landwirtschaftlichen Bedingungen den Anbau von GVP in großen Teilen ihres Territoriums auszuschließen.
Nationale Maßnahmen zur Koexistenz
Die Sicherung der Koexistenz ist eines der Hauptziele des deutschen Gentechnik-Gesetzes. Es soll gewährleisten, dass sich GVO bzw. daraus hergestellte Produkte nicht unkontrolliert mit konventionell bzw. ökologisch erzeugten Produkten vermischen. Das Gesetz regelt auch, wer haftet, wenn es zu GVO-Einträgen auf konventionell bzw. ökologisch bewirtschafteten Nachbarfeldern kommt. Kulturartspezifische Einzelheiten zur Koexistenz werden in einer eigenen Verordnung über die „Gute fachliche Praxis beim Anbau von GV-Pflanzen“ geregelt.
Aufgaben des Institutes
Am Institut werden Maßnahmen erarbeitet bzw. bewertet, die ein verträgliches Nebeneinander (Koexistenz) mit und ohne Gentechnik ermöglichen. Aufgrund der in zahlreichen Forschungsprojekten erworbenen und durch Veröffentlichungen dokumentierten Kompetenz sind Mitarbeiter des JKI in internationalen, nationalen und europäischen Gremien aktiv vertreten, die sich mit Problemen der Koexistenz auf wissenschaftlicher und regulatorischer Ebene befassen.
Arbeitsbereich Koexistenz
Forschungen zum pollen- und samenvermittelten Genfluss, die eine wichtige Grundlage für Regelungen zur Sicherung der Koexistenz landwirtschaftlicher Produktionssysteme mit und ohne Nutzung gentechnisch veränderter Pflanzen bilden, werden am Institut für Sicherheit in der Gentechnik bei Pflanzen bzw. dessen Vorläuferinstitutionen seit 10 Jahren durchgeführt. Unter anderem werden die folgenden Themen bearbeitet:
- Ausbreitung und Persistenz von gentechnisch verändertem Raps,
- Auskreuzungspotentiale von gentechnisch verändertem Raps und Mais,
- Einfluss von Feldgröße, Isolationsdistanz, Zwischenkultur und Mantelsaat auf die Höhe der Auskreuzung,
- Probenahmestrategien im Feld,
- Untersuchung zu Anzahl und räumlicher Verteilung von Maisfeldern in ausgewählten europäischen Regionen,
- Konsequenzen von gentechnisch veränderten Beimengungen im Saatgut auf das Erntegut.
Arbeitsbereich Biologisches Confinement
Um die Ausbreitung von Transgenen zu begrenzen, werden Basisdaten für die Entwicklung und Anwendung von biologischen Confinement-Strategien, die den Genfluss zwischen nicht transgenen und transgenen Pflanzen reduzieren sollen, gewonnen. Unter anderem werden die folgenden Themen bearbeitet:
- Überdauerungsvermögen verschieden dormanter Raps-Genotypen in der landwirtschaftlichen Praxis,
- Quantitative Erfassung der Zuverlässigkeit biologischer Confinement-Methoden am Beispiel der cytoplasmatisch männlichen Sterilität beim Mais,
- Quantitative Erfassung der Zuverlässigkeit biologischer Confinement-Methoden am Beispiel der Kleistogamie beim Raps,
- Untersuchungen zur Stabilität von transplastomem Tabak als Confinement-Strategie.
