Anerkennungsverfahren - Freiwillige Prüfung
Die freiwillige Prüfung wird in Zusammenarbeit mit den Pflanzenschutzdienststellen der Länder auf Antrag durchgeführt. Grundlage für die Prüfung und die Beurteilung sind neben dem Pflanzenschutzgesetz und der Pflanzenschutzmittelverordnung die Richtlinien des JKI.
Die Fachgruppe Anwendungstechnik führt die rein technischen Prüfungen auf Prüfständen durch. Die Einsatzprüfstellen des Pflanzenschutzdienstes prüfen im praktischen Einsatz. Durch diese Zweigleisigkeit der Prüfung ist eine sichere Beurteilung der Eignung des geprüften Pflanzenschutzgerätes gewährleistet.
Bei erfolgreichem Abschluss wird ein Geräteprüfbericht veröffentlicht und das Gerät für die Dauer von fünf Jahren anerkannt. Es kann mit einem Anerkennungszeichen des Julius Kühn-Instituts versehen werden. Neben kompletten Pflanzenschutzgeräten werden auch Geräteteile wie z.B. Düsen geprüft.
Eine aktuelle Zusammenstellung aller anerkannten Pflanzenschutzgeräte und -geräteteile enthält der Teil 6 des Pflanzenschutzmittelverzeichnisses. Die Liste anerkannter Geräte ist Teil des Pflanzenschutzmittel-Verzeichnisses, dessen erste fünf Teile sowie Teil 7 vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit herausgegeben werden.
Fachbeirat Geräte-Anerkennungsverfahren
Ein Gremium von Sachverständigen der an des JKI-Geräteprüfung beteiligten Prüfstellen des Pflanzenschutzdienstes sowie anderer Prüf- und Forschungseinrichtungen berät das Institut für Anwendungstechnik im Pflanzenschutz bei der Beurteilung der geprüften Pflanzenschutzgeräte.
Die Mitglieder des Fachbeirates und ihre Vertreter werden vom Präsidenten des JKI berufen, ihre Namen im Nachrichtenblatt des Deutschen Pflanzenschutzdienstes (Braunschweig) bekanntgemacht.
Der Fachbeirat kann weitere Sachverständige zu seinen Sitzungen heranziehen. Die Mitglieder üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus.
Dem Fachbeirat Geräte-Anerkennungsverfahren gehören folgende Personen an:
- Dr. Gerhard Bäcker, Forschungsanstalt Geisenheim, Fachgebiet Technik, Geisenheim
- Jörg Garrelts, Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Pflanzenschutzamt, Hannover
- Rolf Hauser, Staatliche Lehr- und Versuchsanstalt für Wein- und Obstbau (LVWO) Weinsberg, Weinsberg
- Roland Hörner, Deutsche Landwirtschaftsgesellschaft e. V. (DLG), DLG-Testzentrum Groß-Umstadt
- Roland Ipach, Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Rheinpfalz, Abteilung Phytomedizin, Neustadt/Weinstraße
- Dr. Heribert Koch, Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Rheinhessen-Nahe-Hunsrück, Bad Kreuznach
- Harald Kramer, Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, Pflanzenschutzdienst, Münster
- Reinhard Nagel, Landesamt für Verbraucherschutz, Landwirtschaft und Flurneuordnung, Pflanzenschutzdienst, Frankfurt/Oder
- Renè Pfüller, Sächsische Landesanstalt für Landwirtschaft, Fachbereich IV, Chemnitz
- Johann Portner, Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft, Arbeitsbereich Hopfen, Wolnzach
- Jens-Peter Ralfs, Obstbauversuchs- und Beratungszentrum Jork, Jork
- Roland Rosenau, Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau Sachsen-Anhalt, Magdeburg
- Edgar Sauer, Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau, Veitshöchheim
- Andreas Schenk, Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft, Institut für Pflanzenschutz, Freising
- Klaus Schmidt, Landwirtschaftliches Technologiezentrum, Augustenberg
- Ulrich Tilinski, Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern, Pflanzenschutzdienst, Neubrandenburg
