Pflanzenschutzgeräteprüfung
Die Prüfung von Pflanzenschutzgeräten, die Mitwirkung bei der Kontrolle von Pflanzenschutzgeräten und das Führen der Pflanzenschutzgeräteliste sind dem Julius-Kühn-Institut (JKI) durch das Pflanzenschutzgesetz (§§ 24-29 und § 33 PflSchG) zugewiesene Aufgaben.
Das JKI ist in Deutschland für die Prüfung von Pflanzenschutzgeräten zuständig. Bei jedem neuen Gerätetyp wird geprüft, ob die in den gesetzlichen Bestimmungen definierten Mindestanforderungen eingehalten werden und die Geräte vermarktungsfähig sind. Nach eingehender Prüfung der Unterlagen und positiver Bewertung wird der Gerätetyp in die Pflanzenschutzgeräteliste eingetragen und diese Eintragung im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Außer der Prüfung der Unterlagen kann das JKI auch selbst Prototypen der Geräte prüfen.
Auf Antrag kann die Eignung von Geräten und Geräteteilen, die im Pflanzenschutz eingesetzt werden, geprüft werden. Bei der freiwilligen Eignungsprüfung der Geräte müssen Kriterien erfüllt werden, die über die gesetzlich festgelegten hinausgehen. Diese Prüfung wird an Prüfständen und im Praxiseinsatz direkt am Gerät vorgenommen. Im Erfolgsfalle wird das Gerät oder das Geräteteil für fünf Jahre behördlich anerkannt.
Eine Erweiterung dieses Verfahrens stellt die Prüfung hinsichtlich der verlustmindernden Eigenschaften von Pflanzenschutzgeräten dar. Dabei muss der Hersteller für ein anerkanntes Gerät durch Versuchsergebnisse eine Abdriftminderung von mindestens 50 Prozent gegenüber der konventionellen Technik nachweisen. Dazu werden in der Regel Feldmessungen herangezogen oder Untersuchungen im Windkanal des JKI vorgenommen. Anhand der Ergebnisse werden die Geräte den Abdriftminderungsklassen 50, 75, 90 bzw. 99 Prozent zugeordnet und im Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" veröffentlicht. Diese Prüfungen sind unverzichtbarer Bestandteil der zulassungsbegründeten Verfahren zum Schutz von Gewässern und terrestrischen Arealen.
Die Mitwirkung bei der Kontrolle von im Gebrauch befindlichen Pflanzenschutzgeräten und Prüfung von Neugeräten bezieht sich auf die Entwicklung und Etablierung der Prüfmethoden und deren Harmonisierung innerhalb der EU.
Für die sachgerechte Wahrnehmung dieser Anforderungen sind auch verschiedene Forschungsaufgaben wahrzunehmen. Es geht dabei vorrangig um die Entwicklung neuer Prüfmethoden sowie um die Einführung neuer bzw. die Anpassung vorhandener Prüfkriterien an den fortschreitenden Stand der Technik. Diese Arbeiten werden zunehmend in internationaler Kooperation durchgeführt, weil auch die Geräteprüfung durch europäische und internationale Normen immer weiter harmonisiert wird.
Die enge Kooperation der Anwendungstechnik mit den Instituten, die mit der behördlichen Bewertung von Pflanzenschutzmitteln befasst sind, ist unabdingbar für die Erledigung der gesetzlichen Aufgaben des JKI. Die zulassungsbegleitende Forschung, die die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln mit wissenschaftlichen Daten unterstützt (z. B. Abstände zu Gewässern, probabilistische Risikoabschätzung in Verbindung mit anwendungstechnischen Verfahren), erfordert die unmittelbare Verzahnung der Forschung zu Pflanzenschutzmitteln und zu den Geräten, mit denen sie ausgebracht werden.
