Gesetzliche Aufgaben
Im Julius Kühn-Institut (JKI) werden die Forschungsaufgaben des BMELV und viele behördliche Funktionen im Bereich der Kulturpflanzen gebündelt. Hauptaufgabe des JKI ist die Beratung der Bundesregierung bzw. des BMELV in allen Fragen mit Bezug zur Kulturpflanze.
Die vielfältigen Aufgaben sind in wichtigen Regelwerken, wie dem Pflanzenschutzgesetz, dem Gentechnikgesetz, dem Chemikaliengesetz und hierzu erlassenen Rechtsverordnungen, niedergelegt und leiten sich im Übrigen aus dem neuen Forschungsplan des Bundesministeirums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) ab. Diese Zuständigkeit umfasst behördliche Aufgaben und die Forschung in den Bereichen Pflanzengenetik, Pflanzenbau, Pflanzenernährung und Bodenkunde sowie Pflanzenschutz und Pflanzengesundheit.
Damit wird das Julius Kühn-Institut (JKI) künftig alle wichtigen Ressortthemen um die Kulturpflanze – ob auf dem Feld, im Gewächshaus oder im urbanen Bereich – miteinander vernetzen und ganzheitliche Konzepte für den gesamten Pflanzenbau, für die Pflanzenproduktion bis hin zur Pflanzenpflege und -verwendung entwickeln. Forschung und hoheitliche Aufgaben sind dabei eng miteinander verbunden.
