Azubi-Steckbrief Ausbildung zum Landwirt
Das betriebliche Ausbildungsjahr zwei oder drei wird im JKI geleist
Gesamtdauer: drei Jahre
Ausbildungsbeginn: 1. August eines Jahres (in der Regel)
Das betriebliche Ausbildungsjahr endet bei Ableistung des zweiten Lehrjahres am 31. Juli des nächsten Jahres und bei Ableistung des dritten Lehrjahres mit Bestehen der Abschlussprüfung.
Ausbildungsorte:
Nachdem das erste Ausbildungsjahr als schulisches Berufsgrundbildungsjahr abgeleistet wurde, findet die einjährige praktische Ausbildung auf dem Versuchsfeld des JKI in Sickte statt. Die theoretische Ausbildung erfolgt in der Berufsbildenden Schule in Braunschweig.
Vergütung:
Die Ausbildungsvergütung beträgt im zweiten Lehrjahr 666,15 € bzw. im dritten 710,93 €.
Ausbildungsplätze:
Im JKI gibt es drei Plätze für die Ableistung des betrieblichen Ausbildungsjahres von Landwirten, die jedes Jahr erneut ausgeschrieben werden.
Ausbildungsinhalte:
1. Fertigkeiten im Acker- und Pflanzenbau und in der Grünlandbewirtschaft
- selbständiges Bedienen des Schleppers und der Transportmittel
- Bedienen von Maschinen und Geräten, insbesondere für Bodenbearbeitung, Saat, Düngung, Pflege und Ernte
2. Warten und Pflegen von Maschinen/Einrichtungen einfache Instandsetzung
- z.B. Reinigen und Schmieren von Maschinen und Arbeitsgeräten sowie Kenntnisse der Schmierpläne und Wartungsvorschriften
3. Kenntnisse der pflanzlichen Erzeugung
- Beobachten von Witterung und Bodenzustand
- Einfluss verschiedener Bodenbearbeitungs- und Pflegemaßnahmen auf den Pflanzenbestand und Ertrag
- Bestimmen von Saat- und Pflanzgut, Berechnen von Aussaatmengen, Anbauplan
4. Lager- und Vorratshaltung sowie Aufbereitungen von Verkaufsprodukten
- Umgang mit Geräten zum messen und Wiegen
- Lagern von Saatgut und Futtermitteln, Konservieren von Futterpflanzen
- Auswählen, Sortieren und Klassifizieren von Verkaufsprodukten und marktgerechtes Aufbereiten, Vorstellen und Anbieten von Produkten
5. Arbeitsschutz und Unfallverhütung
- Kenntnisse über Arbeitsschutzvorschriften in Gesetzen und Verordnungen, sowie über Vorschriften der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung
6. Umweltschutz
- Reinhalten von Grund- und Oberflächenwasser, Pflege der Wasserläufe
- Landschaftspflege, Wind- und Erosionsschutz
7. Kenntnisse der betrieblichen Zusammenhänge in der Ausbildungsstätte
- Kosten im Betrieb, Kostendenken
- Kenntnisse zur Wirtschafts- und Sozialkunde z. B. Stellung der Landwirtschaft in der Gesamtwirtschaft
Aus- und Fortbildungsmöglichkeiten in der Landwirtschaft
8. Vertiefende Fertigkeiten und Kenntnisse der pflanzlichen Erzeugung im Ackerbau
- Bodenuntersuchungen auf Nährstoffgehalt des Bodens und Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit und der Bodenverbesserung
- spezielle Anbaufragen des Getreide-, Hackfrucht- oder Futterbaus
- Grundkenntnisse des Saatgutverkehrsrechtes und des Sortenschutzrechtes und der Saatgutvermehrung
